Wer benötigt den Hundeführerschein in Niedersachsen?
Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben, unabhängig der Rasse.
Befreit von der
Hundeführerschein
Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte und Tierheimbetreiber, Jäger, die erfolgreich eine Brauchbarkeitsprüfung mit ihrem Jagdhund abgelegt haben, Personen mit einem Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund sowie Diensthundeführer des öffentlichen Rechts.
Zu beachten:
- Einzelne Familienmitglieder benötigen keinen eigenen Hundeführerschein, um etwa mit dem Hund spazieren zu gehen. Die Haftung übernimmt jedoch der eingetragene Halter.
- Verlassen Familienangehörige, die keine Halter sind, so zum Beispiel Kinder, den Haushalt und möchten einen Hund halten, so gelten diese Personen als Neuhundehalter und müssen die Sachlundeprüfung (Hundeführerschein) ablegen.
- Verstirbt der rechtmäßige Hundehalter und der Hund wird von Angehörigen (Partner, Kind, ..) übernommen, muss auch diese Person den Sachkundenachweis erbringen.
Wenn man keinen Hundeführerschein in Niedersachsen hat, aber einen Hund besitzt?
Spätestens einen Monat nach Anschaffung muss der Hund gemeldet sein. Geschieht das nicht, wird ein Bußgeld bis zu 10 000 Euro fällig.
HundeführerscheinprüfungDie Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil und kann in der
Hundeschule Bramsche/Osnabrück
abgelegt werden. Hundehaltung, Tierschutzbestimmungen, Physiologie, Leinenführigkeit, Grundgehorsam und Sozialverhalten sind nur einige der relevanten Themen.
Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen. Der praktische Teil muss vom Hundebesitzer innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf abgelegt werden.
Im Praxisteil muss der Hundebesitzer nachweisen, dass er den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaige Gefahren vorzubeugen. Übungen wie Sitz und Platz werden unter anderem an drei sitationsbezogenen Orten (ablenkungsarm, in einer Zone, in dem Hunde frei laufen dürfen und im öffentlichen Raum) überprüft.
Ist man noch nicht in Besitz eines Hundes, kann die praktische Prüfung auch mit einem Hund, der nicht der eigene ist, abgelegt werden.
Für den Hundeführerschein
müssen keine Übungsstunden wie bei einem normalen Führerschein gemacht werden, vorbereitende Kurse können auf freiwilliger Basis abgelegt werden, sind jedoch nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert!
Diese Vorbereitungsstunden können Sie auch gerne bei uns in der Hundeschule Bramsche / Osnabrück
ablegen.
Anmerkung: Erst die vollständig in Theorie und Praxis abgelegte Prüfung gilt bei den oben genannten Prüfungen als Nachweis der Sachkunde.
Wann finden die Prüfungen statt?
Die Hundeführerscheinprüfung können Sie direkt bei uns in der Hundeschule Bramsche bei Osnabrück
nach Terminvereinbarung absolvieren.
Es besteht auch die Möglichkeit das Sie diese Prüfung bei Ihnen zuhause durchführen.
Wir kommen dann, gegen Fahrtkostenerstattung, zu Ihnen nach Hause.
Sprechen Sie uns einfach an.
Was kostet der Hundeführerschein?
Die Kosten für die theoretische Prüfung betragen 70,-€ und werden an einem PC, Laptop oder Tablet durchgeführt.
Wünschen Sie eine schriftliche Prüfung, so entstehen zusätzlich 10,-€ Bearbeitungsgebühr.
Die Kosten für die praktische Prüfung belaufen sich auf 70,-€. Diese kann einzeln oder auch mit bis zu 5 Teilnehmern gleichzeitig stattfinden.
Im Anschluß erhalten Sie sofort Ihr Zertifikat ausgehändigt. (Bestandene Prüfung vorausgesetzt)
Wie kann ich mich anmelden?
Sie können sich telefonisch oder per Whatsapp über 0151-52439373 anmelden oder direkt über unser Anmeldeformular: