In letzter Zeit werden immer häufiger Hunde in Niedersachsen als gefährlich erklärt. Grundsätzlich sind in Niedersachsen zunächst alle Hunderassen gleich, d.h. wir haben keine Rasselisten, nach denen Hunde in "Gefährlichkeit" eingestuft werden.
Ich habe vermehrt Hunde bei mir im Training die Aggressionen zeigen und /oder zum Wesenstest müssen.
Die Gründe für das aktuell vermehrte Auftreten sind sicher vielfältig und ein eigenes Thema für sich!
Und das zieht sich tatsächlich durch alle Rassen durch, auch die achso freundlichen Familienrassen....
Wann wird ein Hund als gefährlich eingestuft?
In aller Regel durch Ordnungsämter der Städte und Landkreise, Abteilung Gefahrenabwehr. Ein Hund, egal welcher Rasse, wird bei einem Vergehen oder durchaus auch zur Gefahrenabwehr als gefährlich eingestuft. Dieses kann z.B. durch einen Beißvorfall mit einem anderen Hund geschehen oder Dein Hund hat einen Menschen angegriffen oder sogar verletzt. Manchmal auch schon zur Gefahrenabwehr, wenn ein Hund z.B. auf einem Grundstück Aggressionen zeigt und Passanten sich nicht mehr an diesem Grundstück vorbeitrauen.
Sobald dem Ordnungsamt oder Veterinäramt eine solche Meldung vorliegt, bekommt der betroffene Hundehalter in der Regel einen sogenannten Anhörungsbogen und wird zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Meldung erfolgt, wenn die Polizei eingeschaltet wurde oder auch wenn eine Person durch einen Hundebiss ins Krankenhaus oder zum Arzt geht. Dann erfolgt meistens eine automatische Weitermeldung. Es kann jedoch auch sein, das sich die geschädigte oder vermeintlich geschädigte Person direkt ans Ordnungsamt wendet und den Vorfall dort bekannt gibt.
Was ist nun zutun?
Wichtig ist, in jedem Fall auf die Stellungnahme reagieren. Im Idealfall suchst Du jetzt einen Sachverständigen und/oder erfahrenen und behördlich anerkannten Hundetrainer oder Verhaltensberater auf.
Dieser erstellt ein Gutachten über Euren Hund und testet ihn in verschiedenen Situation und konfrontiert Euren Hund mit ähnlichen Gegebenheiten, wie sie im aktuellen Fall aufgetreten sind.
Sollte Dein Hund hierbei keinerlei oder kein gesteigertes Aggressionsverhalten zeigen, besteht durchaus die Möglichkeit, das ihr um einen Wesenstest herumkommt. Ein Training in einer guten Hundeschule ist auf jeden Fall sinnvoll!
Ohne dieses unabhängige Gutachten hat das Ordnungsamt Aussage gegen Aussage, sprich einen geschädigten der angibt das Dein Hund "böse" ist und Eure Stellungnahme, das er ja eigentlich völlig lieb ist. (Welcher Hund ist das nicht, aus Sicht des eigenen Besitzers....)
Mit ziemlicher Sicherheit wird er Euren Hund jetzt als gefährlich einstufen, damit sich Experten diesen Hund ansehen, sprich Wesenstest. Denn stell Dir mal vor, das Ordnungsamt legt aufgrund Eurer Stellungnahme die Akte weg und in Kürze beißt dieser Hund tatsächlich ein Kind, o.ä?! Dann wird jeder sagen, die Behörde wusste von der Gefährlichkeit und hat nicht reagiert........ Dumm gelaufen und davon abgesehen ist es auch sehr verantwortungslos!
Wenn ihr jedoch bereits eine unabhängige Meinung eines Experten einreicht, so kann das Ordnungsamt jetzt durchaus die Verantwortung abwälzen.
Sollte es, wie in diesem Beispiel ggf. noch um zivilrechtliche Angelegenheiten wie Schmerzensgeld o.ä. kommen, ist es ratsam zusätzlich einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens aufzusuchen.
In jedem Fall solltet Ihr das Problem angehen und an dem Verhalten arbeiten und trainieren. Hier ist ein guter Hundetrainer sehr sinnvoll, damit sich dieses Verhalten nicht wiederholt oder gar zu schlimmeren führt!
Jetzt wurde mein Hund als gefährlich eingestuft, was nun?
Spätestens jetzt empfehle ich Dir einen auf diesem Gebiet erfahrenen Hundetrainer. Denn der Wesenstest in Niedersachsen ist nicht vergleichbar mit den namensgleichen Wesenstests in anderen Bundesländer.
Der Niedersächsische Wesenstest
entscheidet nämlich nicht, wie in anderen Bundesländern, über Leinen- und/oder Maulkorbbefreiung, sondern darüber ob Du Deinen Hund überhaupt noch behalten darfst!
Wird bei einem Wesenstest eine gesteigerte Aggression gegenüber Menschen und/oder Artgenossen festgestellt, musst Du Dich von Deinem Vierbeiner trennen. dazu sollte es natürlich nicht kommen!
Daher empfehle ich Dir wirklich, das Problem zu trainieren und sich gezielt auf den Wesenstest vorzubereiten.
Zusätzlich zum Wesenstest, in dem ausschließlich Dein Hund getestet wird und nicht der Halter, müssen alle Personen die mit dem Hund zukünftig in der Öffentlichkeit spazieren gehen, den praktischen Sachkundenachweis gemäß dem niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) ablegen. Dieser wird umgangssprachlich als Hundeführerschein bezeichnet.
Auch wenn eigentlich keine Verpflichtung besteht oder Du diesen bereits abgelegt hast. In diesem Falle muss diese Prüfung aktuell wiederholt werden!
Desweiteren musst Du einen Antrag bei Deinem zuständigen Ordnungsamt stellen, das Du überhaupt einen gefährlichen Hund halten darfst und die Zuverlässigkeit nachweisen. Hier kann es durchaus unterschiedliche Auflagen seitens der Behörden geben. Wird dieser Antrag genehmigt, ist dieser i.d.R. zunächst befristet bis Du alle Unterlagen eingereicht hast (Wesenstest, praktischer Sachkundenachweis).
Im Normalfall hast Du hierfür max. 3 Monate Zeit! Wenn Dein Hund Verhaltensauffälligkeiten vorweist, ist wirklich Eile geboten, denn der Erfolg im Training kommt nicht von heute auf morgen! In begründeten Fällen ist es möglich eine einmalige Fristverlängerung zu erreichen. Dieses solltest Du dann mit Deinem Hundetrainer, bzw. Verhaltensberater besprechen.
Den eigentlichen Wesenstest dürfen nur verhaltenstherapeutisch geschulte Tierärzte abnehmen. Eine Liste der zugelassen Tierärzte bekommst Du automatisch zugesendet.
Selbstverständlich kannst Du Dich an uns wenden, damit wir Deinen Hund vorab testen und begutachten. Auch eine fachgerechte Vorbereitung und Training zum Wesenstest kann bei uns erfolgen.
Ebenso arbeiten wir mit entsprechenden Tierärzten zusammen und begleiten Dich ggf. beim Wesenstest.
Die praktische Sachkundeprüfung kannst Du direkt bei uns ablegen!
gez.
Wolfgang Maschewski
Sachverständiger und Prüfer des Land Niedersachsen für Sachkundeprüfung §3 Abs. 3 des Landeshundegesetz zum Halten von Hunden
Verhaltensberater und Hundetrainer für Problem-, Familien-, Dienst- und Sporthunde seit über 35 Jahren